Wer Homecare Hausverwaltung mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft betraut, setzt auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick versuchen wir als neutrale Instanz, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und so für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen. Unser Ziel: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit eines hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung geben.
Bei der Durchführung unserer Aufgaben stehen uns professionelle und leistungsfähige Partner zur Seite, darunter Architekten, Sachverständige und zuverlässige Handwerksfirmen, die sowohl bei Großmaßnahmen als auch bei kleineren Reparaturen und Instandsetzungen qualitativ einwandfreie Arbeit leisten und seriöse Abrechnungen vorlegen.
Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen
Umfassende kaufmännische, juristische und technische Beratung und Betreuung
Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
Ausführliche und regelmäßige Informierung aller Eigentümer
Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
Abwicklung von Versicherungsfällen, einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
Ständige Erreichbarkeit für die Eigentümer
Verwaltersprechstunden im Objekt
Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
Berichtswesen
Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
Begutachtungen / Technische Bestandsaufnahmen Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepte
Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
Belegprüfungen
Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung
Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben